§ 1 Zweck
und Aufgaben
(1) Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung der Software- Industriein Sachsen im
wirtschaftlichen und technologischen Wandel. Der Verein hat die Aufgabe, die
allgemeinen und wirtschaftlichen Belange der Softwareindustrie wahrzunehmen und die
allgemeinen, sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebenden Interessen der
Softwareindustrie zu vertreten.
(2) Die Gesellschaft
versteht sich als Verband aller Unternehmen aus dem Umfeld der
Informations- und Kommunikationstechnik.
(3) Darüber
hinaus strebt die Gesellschaft eine enge und vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen an, insbesondere mit der Landesregierung
und den Behörden des Landes, sowie vor allem auch mit Universitäten, Hochschulen,
Großforschungseinrichtungen, Technologietransfer-Stellen, Kammern, Verbänden und
allen an wirtschaftlichen und technologischen Fragen interessierten.
(4) Der Satzungszweck
wird insbesondere verwirklicht durch
a) grundsätzliche Erarbeitung von allgemeinen Beratungs- und
Unterstützungskonzepten
Entwicklung von allgemeinen Finanz- und Controllingplanungen für die
Softwareindustrie
Entwicklung von strategischen Planungen für Wachstum, technischen Wandel,
Markttrends etc.
Erarbeitung eines Systems für Finanzberatung, Kapital- und
Liquiditätsbeschaffung, zur besseren Zusammenarbeit der Softwareunternehmen
mit Kreditinstituten und Partnerschaftsunternehmen.
Entwicklung eines Technologieprogrammes zur Unterstützung der Einführung
neuer Software- Entwicklungstechnologien
b) die Förderung von Kooperationen unter den Softwareunternehmen, u.a. durch
allgemeine Veranstaltungen, Pressedienst, die Einführung einer
Kooperationsbörse, etc.
c) allgemeine Unterstützung von Software- Anbietern durch Beratung
d) Entwicklung eines Marketingsystems zur optimalen Durchführung von
Gemeinschaftswerbung
e) die Vertretung der Softwareindustrie in der Öffentlichkeit
f) Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren, soweit die Softwareindustrie davon
betroffen ist
g) die Unterstützung der Vereinsarbeit durch den Aufbau und die Pflege einer
Datenbank mit Datennetzzugang
Der Verein kann
insbesondere ähnliche Einrichtungen gründen oder sich an den
Gesellschaften beteiligen, deren Zweck den Vereinszielen dienlich ist.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 2 Name,
Sitz, Geschäftsjahr
(1) Die Gesellschaft
führt den Namen
Gesellschaft zur Förderung der Software- Industrie in Sachsen e.V.
(2) Sitz ist Leipzig
(3) Das Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr
(4) Die Gesellschaft
ist in das Vereinsregister eingetragen
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder sind
a) Ordentliche
Mitglieder
b) Fördernde
Mitglieder
c) Ehrenmitglieder