Satzung
Auszug aus der Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Software-Industrie in Sachsen e.V.

Die komplette Satzung erhalten Sie hier alsPDF.Ein Antragsformular auf Mitgliedschaft in der GeSIS finden Sie hier alsPDF.

§ 1 Zweck und Aufgaben
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Software- Industriein Sachsen im wirtschaftlichen und technologischen Wandel. Der Verein hat die Aufgabe, die allgemeinen und wirtschaftlichen Belange der Softwareindustrie wahrzunehmen und die allgemeinen, sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebenden Interessen der Softwareindustrie zu vertreten.
(2) Die Gesellschaft versteht sich als Verband aller Unternehmen aus dem Umfeld der Informations- und Kommunikationstechnik.
(3) Darüber hinaus strebt die Gesellschaft eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit anderen Institutionen an, insbesondere mit der Landesregierung und den Behörden des Landes, sowie vor allem auch mit Universitäten, Hochschulen, Großforschungseinrichtungen, Technologietransfer-Stellen, Kammern, Verbänden und allen an wirtschaftlichen und technologischen Fragen interessierten.
(4) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) grundsätzliche Erarbeitung von allgemeinen Beratungs- und Unterstützungskonzepten
Entwicklung von allgemeinen Finanz-  und Controllingplanungen für die Softwareindustrie
Entwicklung von strategischen Planungen für Wachstum, technischen Wandel, Markttrends etc.
Erarbeitung eines Systems für Finanzberatung, Kapital- und Liquiditätsbeschaffung, zur besseren Zusammenarbeit der Softwareunternehmen mit Kreditinstituten und Partnerschaftsunternehmen.
Entwicklung eines Technologieprogrammes zur Unterstützung der Einführung neuer Software- Entwicklungstechnologien
b) die Förderung von Kooperationen unter den Softwareunternehmen, u.a. durch allgemeine Veranstaltungen, Pressedienst, die Einführung einer Kooperationsbörse, etc.
c) allgemeine Unterstützung von Software- Anbietern durch Beratung
d) Entwicklung eines Marketingsystems zur optimalen Durchführung von Gemeinschaftswerbung
e) die Vertretung der Softwareindustrie in der Öffentlichkeit
f) Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren, soweit die Softwareindustrie davon betroffen ist
g) die Unterstützung der Vereinsarbeit durch den Aufbau und die Pflege einer Datenbank mit Datennetzzugang
Der Verein kann insbesondere ähnliche Einrichtungen gründen oder sich an den Gesellschaften beteiligen, deren Zweck den Vereinszielen dienlich ist.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 
§ 2 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Die Gesellschaft führt den Namen
Gesellschaft zur Förderung der Software- Industrie in Sachsen e.V.
(2) Sitz ist Leipzig
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
(4) Die Gesellschaft ist in das Vereinsregister eingetragen
 
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder sind
a) Ordentliche Mitglieder
b) Fördernde Mitglieder
c) Ehrenmitglieder